Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel wirst du, sofern du die Voraussetzungen erfüllst, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung deines neuen Elektro-Autos1 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden1 voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen können. Wir stellen dir hier unsere Elektro-Modelle vor und beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.
Der Hyundai INSTER begeistert mit seinem unverwechselbaren Look, einem innovativen Raumkonzept und vielen serienmäßigen Extras. Mit einer beeindruckenden Reichweite für seine Klasse und kurzen Ladezeiten ist er der perfekte Elektro-Flitzer für alle, die keine Zeit zu verlieren haben.
Der Hyundai IONIQ 5 vereint zeitloses Design mit jeder Menge intelligenter Technologien und einem großzügigen Innenraum, der den Bedürfnissen von Familien und Berufstätigen gerecht wird.
Im Hyundai IONIQ 6 erlebst du Elektromobilität mit Klasse. Das attraktive Stromliniendesign, das geräumige Hightech-Interieur und die enorme Reichweite machen ihn zum preisgekrönten Trendsetter.
Der Hyundai KONA Elektro kombiniert die agile Wendigkeit eines kompakten SUV mit der Effizienz eines Elektrofahrzeugs – ideal für den Alltag und spontane Ausflüge. Sein modernes Design und der durchdachte Innenraum machen ihn zu einem vielseitigen Weggefährten.
Der Hyundai IONIQ 9 bietet dank seines durchdachten Designs ausreichend Platz für bis zu 7 Passagiere. Egal, ob auf der täglichen Fahrt oder bei langen Reisen – Komfort und Flexibilität stehen an erster Stelle.
Elektromobilität für Rennstrecke und Straße: Der Hyundai IONIQ 5 N ist ein echter High-Performer, der alles beherrscht, was N Fahrspaß ausmacht – atemberaubende Beschleunigung, einzigartige Fahrdynamik und ein Design voller Motorsport-DNA.
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung. Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft. Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)