E-Auto-Förderung 2026
Jetzt mit bis zu 6.000 EUR¹ von der staatlichen E-Auto-Förderung profitieren.
Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel wirst du, sofern du die Voraussetzungen erfüllst, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung deines neuen Elektro-Autos¹ oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden¹ voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen können. _____ ¹ Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km) der EU-Fahrzeugklasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Kein Rechtsanspruch. Auszahlung der Förderung nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags im staatlichen Online-Portal. Mehr Details dazu auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Stand 19.01.2026