Verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten: Autohaus Hessengarage GmbH.1   Impressum & Rechtliches
Default Teaser Bild
Investitionsbooster

Vom Freiberufler bis zur GmbH

Wer kann die 75 % Sonderabschreibung2 für E-Fahrzeuge nutzen?

Mit dem sogenannten Investitionsbooster bietet der Staat eine attraktive Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung: 75 % Sonderabschreibung im Jahr2 der Anschaffung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge – ergänzt durch reguläre Abschreibungen in den Folgejahren. Doch nicht jede Unternehmensform ist automatisch berechtigt. Finden Sie heraus, wer von der Förderung profitiert – und wie Sie gemeinsam mit uns clever und gezielt investieren können.

Default Teaser Bild

Wer ist berechtigt für die Sonderabschreibung bei E-Fahrzeugen?

Grundsätzlich gilt: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ein neues, rein elektrisches Fahrzeug für betriebliche Zwecke anschaffen, können die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wichtig: Die Sonderabschreibung steht ausschließlich dem wirtschaftlichen Eigentümer des Fahrzeugs zu – also demjenigen, der das Fahrzeug in seiner Bilanz führt. Leasingnehmer sind daher nicht berechtigt.

Welche Unternehmensformen profitieren?