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E-Auto-Förderung 2026

Ab sofort bis zu 6.000 Euro zusätzlich sparen!

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Zusammengefasst - Alle Infos

➜ Förderstart: Gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen werden ➜ Förderfähige Antriebe: Reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride* sowie Modelle mit Range-Extender* ➜ Gebrauchte Fahrzeuge: Eine Förderung ist ausschließlich für Neuwagen vorgesehen ➜ Einkommensgrenze: Privatpersonen bis zu einem Haushalts-Jahreseinkommen von 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €. ➜ Förderhöhe: Bis zu 6.000 € für Elektroautos und bis zu 4.500 € für Plug-in-Hybride* ➜ Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden ➜ Antragstellung: Die Beantragung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich *Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

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Wer bekommt die E-Auto-Prämie?

Die E-Auto-Prämie ist ausschließlich für Privatpersonen gedacht. Sie soll diejenigen entlasten, die ihr Fahrzeug wirklich im Alltag nutzen – nicht für Weiterverkauf, gewerbliche Zwecke oder kurzfristige „Mitnahmeeffekte“. Förderfähig sind Sie, wenn Sie ein Neufahrzeug kaufen oder leasen und Ihr Haushalt die festgelegten Einkommensgrenzen einhält. Entscheidend ist dabei immer das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen – nicht das Bruttoeinkommen. Wichtig im Überblick: ➜ Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von maximal 80.000 Euro pro Jahr. ➜ Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro, berücksichtigt werden maximal zwei Kinder. ➜ Bei zwei oder mehr Kindern liegt die Grenze damit bei 90.000 Euro. ➜ Als Nachweis zählt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. ➜ Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Auch ohne bisherige Steuererklärung sind Sie nicht automatisch ausgeschlossen: Eine Steuererklärung kann nachträglich eingereicht werden. Rentnerinnen und Rentner können stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorlegen. Die finalen Details werden in der Förderrichtlinie festgelegt – ein Nachteil entsteht daraus nicht, weil die Förderung rückwirkend beantragt werden kann.

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Für welche Fahrzeuge gibt es Geld?

Förderfähig ist der Kauf oder das Leasing eines Neufahrzeugs, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen. Kurz zusammengefasst: ➜ Einkommensgrenze: bis 80.000 Euro pro Jahr ➜ Pro Kind unter 18 Jahren: +5.000 Euro, maximal für zwei Kinder ➜ Mit zwei oder mehr Kindern: bis 90.000 Euro ➜ Grundlage ist der Durchschnitt der zwei neuesten Steuerbescheide (max. drei Jahre alt) ➜ Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet Auch ohne bisherige Steuererklärung ist eine Förderung möglich: Diese kann nachgereicht werden. Rentnerinnen und Rentner können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung einreichen. Die endgültigen Regelungen folgen mit der Förderrichtlinie, Nachteile entstehen nicht, da die Förderung rückwirkend beantragt werden kann.

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Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?

Die Höhe der E-Auto-Prämie richtet sich nach Antriebsart, Einkommen und Familiengröße. Die Förderung ist sozial gestaffelt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss. Kauf und Leasing werden dabei gleich behandelt. Die Basisförderung beträgt: ➜ 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge ➜ 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender Zusätzliche Zuschläge sind möglich: ➜ 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren, maximal 1.000 Euro ➜ +1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro ➜ +1.000 Euro zusätzlich bei einem Einkommen unter 45.000 Euro So sind beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos bis zu 6.000 Euro Förderung möglich. Für Plug-in-Hybride liegt der maximale Zuschuss bei bis zu 4.500 Euro. Die genaue Höhe hängt von deiner persönlichen Einkommens- und Familiensituation ab.

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Förderung

Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge

Bei der Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs richtet sich die Förderhöhe nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. ➜ Liegt das Einkommen bis 45.000 Euro, erhalten Haushalte ohne Kinder eine Förderung von 5.000 Euro, mit einem Kind 5.500 Euro und mit zwei oder mehr Kindern 6.000 Euro. ➜ Bei einem Einkommen von 45.001 bis 60.000 Euro beträgt die Förderung 4.000 Euro für Haushalte ohne Kinder, 4.500 Euro für Haushalte mit einem Kind und 5.000 Euro für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern. ➜ Für Haushalte mit einem Einkommen von 60.001 bis 80.000 Euro werden 3.000 Euro ohne Kinder, 3.500 Euro mit einem Kind und 4.000 Euro mit zwei oder mehr Kindern gewährt. ➜ Liegt das Einkommen zwischen 80.001 und 85.000 Euro, sind Haushalte ohne Kinder nicht förderfähig. Haushalte mit einem Kind erhalten 3.500 Euro, mit zwei oder mehr Kindern 4.000 Euro. ➜ Bei einem Einkommen von 85.001 bis 90.000 Euro besteht nur für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern ein Förderanspruch in Höhe von 4.000 Euro. Haushalte ohne Kinder oder mit nur einem Kind sind in dieser Einkommensgruppe nicht förderfähig.

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Förderung

Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV)* und Fahrzeuge mit Range Extender (REEV)*:

*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt. ➜ Bei der Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids richtet sich die Förderhöhe ebenfalls nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. ➜ Liegt das Einkommen bis 45.000 Euro, erhalten Haushalte ohne Kinder eine Förderung von 3.500 Euro, mit einem Kind 4.000 Euro und mit zwei oder mehr Kindern 4.500 Euro. ➜ Bei einem Einkommen von 45.001 bis 60.000 Euro beträgt die Förderung 2.500 Euro für Haushalte ohne Kinder, 3.000 Euro für Haushalte mit einem Kind und 3.500 Euro für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern. ➜ Für Haushalte mit einem Einkommen von 60.001 bis 80.000 Euro werden 1.500 Euro ohne Kinder, 2.000 Euro mit einem Kind und 2.500 Euro mit zwei oder mehr Kindern gewährt. ➜ Liegt das Einkommen zwischen 80.001 und 85.000 Euro, sind Haushalte ohne Kinder nicht förderfähig. Haushalte mit einem Kind erhalten 2.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern 2.500 Euro. ➜ Bei einem Einkommen von 85.001 bis 90.000 Euro besteht nur für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern ein Förderanspruch in Höhe von 2.500 Euro. Haushalte ohne Kinder oder mit nur einem Kind sind in dieser Einkommensgruppe nicht förderfähig.

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Wie beantrage ich die E-Auto-Prämie?

Die Beantragung der E-Auto-Prämie erfolgt über ein einstufiges Online-Verfahren auf einem Bundesportal, das voraussichtlich ab Mai 2026 zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu früheren Programmen ist nur ein Antrag notwendig. So läuft es ab: ➜ Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs ➜ Zulassung des Fahrzeugs auf Sie ➜ Anschließend Online-Antrag stellen Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, sofern die Zulassung nach dem 01.01.2026 erfolgt ist. Dafür haben Sie bis zu ein Jahr Zeit. Maßgeblich ist immer das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt. Voraussichtlich werden folgende Unterlagen benötigt: ➜ Kauf- oder Leasingvertrag ➜ Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung ➜ Zwei aktuelle Steuerbescheide oder vergleichbare Einkommensnachweise Für eine zügige Bearbeitung wird die Nutzung der Online-Ausweisfunktion oder der AusweisApp des Bundes empfohlen.