Der Investionsbooster: Betriebliche E-Mobilität: Gilt für Neufahrzeuge und gebrauchte E-Fahrzeuge mit ausweisbarere Mehrwertsteuer !! Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
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Hyundai IONIQ 9 UNIQ Allrad3 226 KW (307 PS): Energieverbrauch kombiniert: 20,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A3
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Hyundai INSTER Trend 71 kW (97PS) Batterie 42 kWh5 71 kW (97PS): Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km
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Hyundai KONA Elektro Prime 150kW (204PS) Batterie 65 kWh mit 17'' Felgen7 150kW (204PS): Energieverbrauch kombiniert: 14,8 kWh/100 km
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Hyundai IONIQ 5 DYNAMIQ 168 kW (229 PS) Batterie 84 kWh Heckantrieb 168 kW (229 PS): Energieverbrauch kombiniert: 16,0 kWh/100 km