Das Garantiepaket zu Ihrem Hyundai
Bei Ihrem Partner Autohaus Langenhorn Bopp & Siems GmbH in Hamburg-Langenhorn.
Das Garantiepaket zu Ihrem Hyundai
Bei Ihrem Partner Autohaus Langenhorn Bopp & Siems GmbH in Hamburg-Langenhorn.
Die richtige Wahl für Ihren Fuhrpark
Wir garantieren Ihnen eine Qualität, auf die Sie sich viele Jahre verlassen können. Die Einzelheiten der verschiedenen Garantieleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die im Garantie- und Serviceheft enthalten sind, das Ihrem Fahrzeug beiliegt. Bei Fragen zu den Garantien helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die 5 Jahre Garantie von Hyundai
5 Jahre Garantie für die Hyundai Elektro-Modelle
- 5 Jahre Fahrzeuggarantie*
- 5 Jahre Mobilitätsgarantie*
- 5 Sicherheits-Checks*
- 8 Jahre Garantie auf die Hochvoltbatterie bis 160.000 km** (Hyundai INSTER, Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5, Hyundai IONIQ 5 N, Hyundai IONIQ 6 und Hyundai IONIQ 9)
- 12 Jahre gegen Durchrostung von innen nach außen
5 Jahre Garantie für den Hyundai STARIA Hybrid
- 5 Jahre Fahrzeuggarantie*
- 5 Jahre Mobilitätsgarantie*
- 5 Sicherheits-Checks*
Autohaus Langenhorn Bopp & Siems GmbH
Oehleckerring 9
22419 Hamburg-Langenhorn
Unsere Öffnungszeiten:
heute von 08:00 bis 18:00
Verkauf
Mo, Di, Mi, Do, Fr:
09:00 - 18:00 Uhr
Sa:
09:00 - 14:00 Uhr
Service
Mo, Di, Mi, Do, Fr:
08:00 - 17:00 Uhr
Autohaus Langenhorn Bopp & Siems GmbH
Oehleckerring 9
22419 Hamburg-Langenhorn
* Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit (es gelten die jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft): Die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2-Ladekabel (je nach Ausstattung) und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie, 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Für den Hyundai STARIA Hybrid gelten abweichende Bedingungen gemäß dem Garantie- und Serviceheft.
Die 5-jährige Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden*** verkauft wurde.
Zudem 5 Jahre Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft)
STARIA Hybrid: Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit (es gelten die jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft) : Die Hyundai Herstellergarantie mit 3 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 2 Jahren Lackgarantie, 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft.
Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit greift für den STARIA Hybrid im Anschluss an die Hyundai Herstellergarantie zusätzlich die 2-jährige Anschlussgarantie der Real Garant Versicherung AG (Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf). Die Leistungen der Anschlussgarantie weichen von der Herstellergarantie ab. Details hierzu unter STARIA Hybrid Bedingungen.
Die 3-jährige (Hyundai STARIA Hybrid) Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden*** verkauft wurde.
Zudem 5 Jahre Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft).
Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.
** Garantie für die Hochvolt-Batterie ohne Aufpreis für Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5, Hyundai IONIQ 5 N, Hyundai IONIQ 6, Hyundai IONIQ 9 und Hyundai INSTER
sowie für alle Hochvolt Hybrid und Plug-in-Hybrid Modelle: 8 Jahre oder bis zu 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt (es gelten die jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft).
Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den
Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.
*** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.