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Bei Ihrem Partner WBR Automobile GmbH in Marl.

Autokauf ist Vertrauenssache, egal ob im Neuwagen- oder Gebrauchtwagenbereich. Wir von WBR Automobile wollen genau dieses Vertrauen rechtfertigen. Besuchen Sie uns und lassen Sie sich zu allen Fragen ausführlich beraten.

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WBR Automobile
Ihr Hyundaipartner in Marl

Wir sind für Sie da, wenn es darum geht, das passende Fahrzeug zu finden und beantworten alle Ihre Fragen rund um Service, Teile und Zubehör.

Geschäftsführung
Bild von Ulrich Rohring
Bild von Lisa Rohring
Lisa Rohring
Geschäftsführerin 02365 95990 l.rohring@wbr-automobile.de
Verkauf & Beratung
Service & Werkstatt
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Bild von Larissa Brück
Larissa Brück
Serviceberaterin 02365 95990 l.brueck@wbr-automobile.de
Bild von Anna-Lena Horbert
Anna-Lena Horbert
Serviceberaterin 02365 95990 al.horbert@wbr-automobile.de
Symbolbild: Hyundai Partner Mitarbeiter
Teiledienst
Bild von Frank Freitag
Frank Freitag
Serviceberater Bereich Teiledienst 02365 95990 f.freitag@wbr-automobile.de

WBR Automobile GmbH

Hülsstr. 119a

45770 Marl

Unsere Öffnungszeiten:

heute von 07:30 bis 18:00

Verkauf

Mo, Di, Mi, Do, Fr:

09:00 - 18:00 Uhr

Sa:

09:30 - 13:30 Uhr

Service

Mo, Di, Mi, Do, Fr:

07:30 - 18:00 Uhr

Sa:

09:30 - 13:30 Uhr

Geprüfte Gebrauchtwagen:
Wir sind offizieller Hyundai Promise Partner.

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Frühjahrs-Radwechselaktion 2026

Zeit für den Wechsel auf Sommerreifen. Nutzen Sie unsere Radwechselaktion im Hyundai-Zentrum Marl und starten Sie sicher in den Frühling. Jetzt Termin sichern und bequem Räder wechseln lassen – auf Wunsch inklusive Einlagerung Ihrer Winterräder.

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E-Auto-Förderung 2026

Elektrische Mobilität war noch nie so attraktiv. Mit der staatlichen E-Auto-Förderung 2026 profitieren Sie beim Umstieg auf ein vollelektrisches Hyundai Modell von einem Vorteil von bis zu 6.000 EUR* *Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid- Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km) der EU-Fahrzeugklasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Kein Rechtsanspruch. Auszahlung der Förderung nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags im staatlichen Online-Portal. Mehr Details dazu unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung Stand 19.01.2026.